Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Wirkungsbereich

Für alle Verträge über Leistungen zwischen der agentur t.a.t. Dohna & Dombert GmbH (im Weiteren agentur) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die agentur arbeitet nach den Grundsätzen des Code de Lisbonne, des Code d’Athenes und dem Pressekodes des Deutschen Presserates.

2. Leistungen und Auftragserteilung

Die agentur t.a.t. bietet Dienstleistungen und Werke auf dem Gebiet der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit an. Ist nichts Besonderes bestimmt, gilt die gültige Honorarliste mit Leistungsbeschreibung der agentur. Aufträge können mündlich, fernmündlich oder schriftlich erteilt werden. Die gemeinsame Vereinbarung von Terminen durch Auftraggeber und Auftragnehmer zu einer Leistung gilt als Auftrag des Auftraggebers und Auftragsannahme durch die agentur. Die Angebote der agentur sind freibleibend. Der Auftraggeber bestätigt Angebote schriftlich. Der Auftraggeber erhält danach eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen. Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt. Einseitige Änderungen sind nicht zulässig. Die agentur behält sich vor, zur Erfüllung der Aufträge externe Dienstleister zu beauftragen. Sie behält sich ebenfalls vor, Vorschüsse zu verlangen. Der Auftraggeber benennt bei Vertragsabschluss einen, maximal zwei Ansprechpartner, der oder die insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt ist oder sind. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen der agentur rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Auftraggeber die Leistung abgenommen, bestätigt oder in Umlauf gebracht hat oder von der agentur oder einem Dritten nach Freigabe hat bringen lassen.

Vergütung, Nebenkosten, Fremdkosten

Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Angebote und Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich. Überschreitungen des Kostenvoranschlages von mehr als 20 Prozent werden dem Kunden angezeigt. Fremdkosten für dritte Dienstleister (z.B. Fotografen, Grafiker, Webdesigner, Druckereien, Ausschnittdienste) und für Anzeigenschaltungen, Online-Werbung und Ähnlichem werden unter Aufschlag einer Handlingpauschale nach Preisliste an den Auftraggeber berechnet. Nebenkosten für Telefon, Telefax, Porto, Kopien u. ä. sind gegen Nachweis oder als Pauschale gesondert zu vergüten. Fahrtkosten mit dem Pkw werden mit dem in der Honorarliste genanntem Kilometersatz vergütet. Alle Leistungen der agentur, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert laut Honorarliste zu vergüten. Für alle Arbeiten der agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, erhält die agentur eine Vergütung nach Stundensatz. Mit der Vergütung erwirbt der Auftraggeber an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und Ähnliches sind unverzüglich der agentur zurückzugeben. Elektronisch übersandte Unterlagen sind so endgültig zu löschen, dass sie nicht mehr rekonstruiert werden können.

Zahlung und Fälligkeit

Die Leistungen der agentur werden monatlich abgerechnet. Zahlungen sind nach Rechnungserstellung sofort ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung vornimmt. Die agentur ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes und eine Mahnkostenpauschale 5,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Zur Aufrechnung und Zurückhaltung von Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

Lieferfristen und Termine

Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der agentur eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Die Frist beginnt mit der Zustellung einer schriftlichen Mahnung. Treten nicht vorhersehbare oder von der agentur nicht zu vertretende Verzögerungen ein, verpflichten sich die Vertragspartner, den Zeitplan anzupassen.

Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Erfüllung des Auftrags vollständig und umfassend mitzuwirken. Er stellt der agentur alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung. Er informiert die agentur unverzüglich über alle Vorgänge, die für die Auftragserfüllung von Bedeutung sein können. Die agentur ist bei Verzug berechtigt, die Auftragsvereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen. Unberührt bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

Protokoll

Wird von einer Besprechung ein Protokoll angefertigt, so gilt es als verbindliche Arbeitsgrundlage.

Verschwiegenheitsklausel

Der Auftraggeber und die agentur verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Vertragspartner Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt im gleichen Maße für die jeweiligen Erfüllungsgehilfen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur schriftlich aufgehoben werden. Der Auftraggeber und die agentur verpflichten sich, die gegenseitig überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. Gesetzliche Regelungen sind unbenommen.

Urheberrecht, Nutzungsrecht

Mit der Übergabe von Werken, Leistungen, Arbeiten, dem Abschluss der Leistungen durch die agentur und der unwidersprochenen Zahlung der Rechnung erwirbt der Auftraggeber alle übertragbaren Rechte zur einmaligen Verwendung und Nutzung der im Rahmen der Auftragsvereinbarung erstellten Arbeiten und Werke, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Alle entgegenstehenden Rechte Dritter teilt die agentur dem Kunden schriftlich mit.

Erneute Nutzungen der im Rahmen dieses Vertrages erstellten Arbeiten und Werke durch den Auftraggeber bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der agentur. Im Zweifelsfall gelten die Vorgaben des Urheberrechtes. Das Urheberrecht des Beraters an urheberrechtlich schutzfähigen Leistungen bleibt unberührt.

Haftung und Schadenersatzanspruch

Die agentur legt Vorlagen (Texte, Bilder etc.) dem Auftraggeber zur Prüfung und zur Freigabe vor. Gibt der Auftraggeber die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Die agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die agentur nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die agentur in demselben Umfang. Die Regelung erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Prüfungen insbesondere nach dem Urheber-, Wettbewerbs-, Markenschutz-, Patent- und Warenzeichenrechts sind nicht die Aufgabe der agentur.  Der Auftraggeber sichert der agentur insofern Rechtssicherheit zu. Ebenso übernimmt der Auftraggeber die Haftung für Fehler in von ihm bereitgestellten Unterlagen. Die agentur ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit ihr diese bekannt werden. Die agentur haftet nicht im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder in der Auftragsbestätigung als solche beschrieben sind. Ein Schadensersatzanspruch ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Vermeidung von eventuellen Schäden mitzuwirken.

Mängel

Beanstandungen sind der agentur unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber räumt der agentur Nachbesserung ein. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, eine entsprechende Minderung des Honorars zu verlangen.

Datenschutz

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von uns in einer automatischen Datei gespeichert. Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung der über ihn unmittelbar oder durch Dritte bekannt werdenden personenbezogenen Daten durch die agentur ein.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Auftragsvereinbarung zur Folge.

Anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen – beide vom 17. Juli 1973 – sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leopoldshöhe. Als Gerichtsstand gilt Lemgo.